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Online-Rechtsberatung vom Anwalt
KFZ Versicherung
Einsatz: 20,00 Euro in Versicherungsrecht. Frage vom 09.12.2011
Meine Frage zur KFZ Versicherung
Ich habe meinen neuen gebrauchten Corsa im Oktober 2011 angemeldet bei einer Online Versicherung. Habe seit Februar 2012 monatlich telefonisch um meine Police bzw die Beitragshöhe gebettelt und wurde immer vertröstet, das die papiere losgeschickt würden. Im Oktober 2012 kam dann die Police und die dicke Rechnung, die ich nicht bezahlen konnte, im November wurde mein Auto stillgelegt. Nach mehreren Telefonaten wurde eine Ratenzahlung abgelehnt.Ich hatte aber den beitrag für Oktober bis Dezember bezahlt, der aber auf die Gesamtrechnung abgerechnet wurde..
Da ich dachte das eine Stillegung auch eine Kündigung bedeutet, suchte ich mir eine neue Versicherung, gestern bekam ich dann bescheid das mich die neue Versicherung nicht aufnehmen kann da eine ältere Versicherung vorliegt..
Meine Frage..da ich die rückwirkenden Beiträge nicht bezahlt habe..wie läuft das jetzt mit der alten Versicherung..kann ich die trotz allem noch kündigen? Warum dann eine Stillegung? Welches Recht habe ich denn jetzt? Was ist mit den Kosten des Strassenverkehrsamt? Ich finde die alte Versicherung hat -sorry- geschlampt und ich muß das einfach hinnehmen?
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin, Golmsdorfer Straße 11, 07749 Jena, Telefon: 03641 / 801257, Fax: 03212 / 1128582
Antwort vom 09.12.2011 12:37:00
Antwort von Rechtsanwalt Steffan Schwerin:
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sofern Sie nachweisbar online einen Versicherungsvertrag geschlossen, aber noch keine Unterlagen bekommen haben, sollten Sie den Vertrag schriftlich widerrufen und den Anbieter wechseln.
Da Sie keine Unterlagen erhalten haben, läuft auch keine Widerrufsfrist, daher können Sie auch jetzt noch widerrufen.
Offenbar hier ist hier einiges schief gelaufen und Sie sollten ganz schnell die Versicherung wechseln.
Da der Fehler offenbar bei der alten Versicherung liegt, sollte man diese auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
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