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Rechtsauskunft: Frag den Anwalt online  Entziehung der Fahrerlaubnis

Einsatz: 45,00 Euro in Verkehrszivilrecht. Frage vom 23.12.2011

Hallo
Gibt es eine Möglichkeit die "Entziehung der Fahrerlaubnis" aufgrund von Punkten abzuwenden?
Ich brauche meinen Führerschein um meinen Beruf ausüben zu können.

Antwort vom Anwalt
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Rechtsanwälte Bohle und True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg, Telefon: 0441 / 26726, Fax: 0441 / 26892
Antwort vom 27.12.2011 13:31:57

Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


bei einem Punktestand von 18 oder mehr Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen


Dabei spielt es dann auch leider keine Rolle mehr, ob Sie aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, da bei Erreichen /Überschreiten dieser Höchstpunktzahl der Ermessensspielraum auf Null reduziert wird.


Sie haben aber die Möglichkeit, Punkte durch sogenannte Aufbauseminiare abzubauen:

a)
Bei einer Punkteanzahl von 0-8 Punkten können mit einem freiwillig gemachten Aufbauseminar insgesamt vier Punkte abgebaut werden.

b)
Sind 9-13 Punkte erreicht, können mit so einem Seminar zwei Punkte abgebaut werden.


In beiden Fällen ist die Teilnahme, wie ausgeführt, freiwillig und gibt Ihnen die Gelegenheit, Punkte abzubauen.


c)
Haben Sie mehr als 13, aber noch nicht 18 Punkte erreicht, werden Sie - diesmal ist es nicht freiwillig - aufgefordert, ein solches Seminar zu besuchen und müssen sich zusätzlich einer verkehrspsychologische Beratung unterziehen. Bei erfolgreicher Teilnahme können dann zwei Punkte abgebaut werden.



Sollten Sie solche Seminare besucht haben bzw. ist Ihnen seitens der Behörde im letzten Fall keine Aufforderung zum Aufbauseminar zugegangen, rate ich dringend dazu, alles genaustens prüfen zu lassen:


Wenn Sie eine Aufforderung zur Seminarteilnahme NICHT erhalten haben, oder erfolgreiche Teilnahmen NICHT berücksichtigt worden sind, könnte u U. die angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis rechtswidrig sein und Sie könnten dann noch dagegen vorgehen.

Geprüft werden müsste auch, wie es zu den einzelen Punkten gekommen ist,


Dazu bedarf es aber außerhalb dieser ersten Beratung dann der Prüfung der Gesamtumstände.

Überprüft werden sollte auch weitergehend, ob nicht schon Punkte durch Zeitablauf erloschen sind. Dazu bedarf es ebenfalls einer genaueren Prüfung der Gesamtumstände, was an dieser Stelle so nicht möglich ist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php




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