Rechtsgebiete
- 9 AntwortenArbeitsrecht
- 1 AntwortBankrecht
- 2 AntwortenErbrecht
- 7 AntwortenFamilienrecht
- 1 AntwortHandelsrecht
- 5 AntwortenKaufrecht
- 7 AntwortenMietrecht
- 1 AntwortReiserecht
- 2 AntwortenSteuerrecht
- 4 AntwortenStrafrecht
- 1 AntwortVerkehrszivilrecht
- 3 AntwortenVersicherungsrecht
- 1 AntwortVerwaltungsrecht
- 1 AntwortWirtschaftsrecht
- 6 AntwortenZivilrecht
- 9 AntwortenInternetrecht
- 9 AntwortenGenerelle Themen
- 1 AntwortVerkehrsrecht
Online-Rechtsberatung vom Anwalt
Datensorgfalt
Einsatz: 25,00 Euro in Internetrecht. Frage vom 11.11.2011
Guten Tag,
ich habe meine Webseite von einer Web Agentur programmieren lassen. Jetzt möchte ich einige Modifikationen an der Seite machen lassen. Aus Zeitmangel kann meine Web Agentur den Auftrag jedoch nicht ausführen, mir wurde aber die Überlassung der Daten zugesagt. Leider sind die Daten sehr unvollständig, auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Rest der Daten leider verlorengegangen sei. Gibt es so etwas wie eine Sorgfaltspflicht, bzw. ein Recht auf Wiederherstellung der Daten?
Mit besten Grüssen
Schumacher & Partner, Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin, Telefon: 030 / 88710820, Fax: 030 / 88710821
Antwort vom 11.11.2011 11:18:23
Antwort von Rechtsanwalt Thomas Joschko:
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Aufgrund der enormen Wichtigkeit von entsprechenden Vorkehrungen im IT-Bereich zur ordnungsgemäßen Datensicherung handelt es sich bei dieser selbst um eine vertragswesentliche Pflicht der Web Agentur. Insoweit ergibt sich bereits aufgrund der Eigenart des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und der Web Agentur für diese eine besondere Sorgfaltspflicht zwecks Datensicherung. Dabei handelt es sich in derartigen Fällen bzw. bei solchen Verträgen in der Regel sogar eine vertragswesentliche Pflicht, so genannte Kardinalpflicht, hinsichtlich der erstellten Daten auch notwendigerweise entsprechende Sicherungsroutinen vorzuhalten. Diese vertragliche Pflicht hat die Web Agentur hier nach Ihren Angaben offensichtlich verletzt, so dass Sie gegen diese einen vertraglichen Schadensersatzanspruch haben, welcher in erster Linie gemäß § 249 BGB auf Wiederherstellung, in Ihrem Fall der Daten, andernfalls bei nicht möglicher Wiederherstellung gemäß § 251 BGB auf Geldentschädigung gerichtet ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine vollumfassende Rechtsberatung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
Gerne stehe ich für eine Mandatierung zur Verfügung - bei Interesse kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail.
www.ra-joschko.de
www.schumacherundpartner.de
www.online-kündigungsschutz.de
www.anwalt-onlinescheidung.de
www.online-verkehrsunfall.de
www.fight-for-your-right.de
Antworten in durchschnittlich 2 Stunden. Individuelle Beratung. Die Rechtsauskunft.
