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Rechtsauskunft: Frag den Anwalt online  Ist eine mündliche Kündigungsrücknahme eines Mobilfunkvertrages gültig?

Einsatz: 30,00 Euro in Generelle Themen. Frage vom 28.01.2012

Ich habe im Nov. 2009 meinen Mobilfunkvertrag schriftlich zum Juni 2010 gekündigt.
Etwas später erhalte ich die Kündigungsbestätigung per Post (Kündigung gültig zum 27.06.2010).
Ein paar Tage nach Eingang der Bestätigung ruft mich ein Mitarbeiter der Kundenhotline an: Er habe die Kündigung erhalten. Ich solle es mir aber nochmal überlegen und einen neuen Vertrag vereinbaren.

Leider weiss ich nicht mehr genau was ich gesagt habe und ob es eine Bandaufzeichnung davon gibt. Ich bin ab da davon ausgegangen die Kündigung gilt, da ich nie ein Schreiben etc. über eine Kündigungsrücknahme oder neu abgeschlossenen Vertrag bekommen habe.
Nach dem Gespräch habe ich Mahnungen erhalten, dann vor ca. 2 Monaten ein Schreiben vom Inkassobüro und vor kurzem auch eine gerichtliche Ladung.

Kann die Mobilfunkfirma die evtl. vorhandene Bandaufzeichnung etc. gegen mich verwenden oder reicht meine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Anbieter aus?





Antwort vom Anwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin, Golmsdorfer Straße 11, 07749 Jena, Telefon: 03641 / 801257, Fax: 03212 / 1128582
Antwort vom 28.01.2012 21:05:09

Antwort von Rechtsanwalt Steffan Schwerin:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Nein, das geht so natürlich nicht.

Die schriftliche Kündigung ist wirksam.

Es war sicher das Ziel des Mitarbeiters, Sie umzustimmen.

Sofern die Kündigung aber nicht ausdrücklich zurückgenommen wurde, kann der Vertrag nicht weiter bestehen.

Die Mahnungen sind daher gegenstandslos.

Sie sollten die Forderungen zurückweisen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen



Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de




Nachfrage vom Fragesteller
am 29.01.2012 20:34:57

Ist es erlaubt vor Gericht die Bandaufzeichnung als Beweis vorzulegen?

Wie lange werden solche Bandaufzeichnungen von den Mobilfunkanbietern gespeichert? Müssen diese nach einer gewissen Teit gelöscht werden?


Antwort vom Anwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin, Golmsdorfer Straße 11, 07749 Jena, Telefon: 03641 / 801257, Fax: 03212 / 1128582
Antwort vom 30.01.2012 15:36:13

Antwort von Rechtsanwalt Steffan Schwerin:

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Wenn es sich um offizielle Aufnahmen handelt, kann man diese auch verwerten.

Bei heimlichen Mitschnitten liegt aber ein Verwertungsverbot auf den Aufzeichnungen.

In der Regel werden solche Aufnahmen wohl 6 Monate gespeichert.

Mit freundlichen Grüßen



Steffan Schwerin
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller
Bewertung der Antwort: „Exzellent”

„Vielen Dank für die zügige Antwort.”


 
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