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Online-Rechtsberatung vom Anwalt
ausländer recht
Einsatz: 35,00 Euro in Generelle Themen. Frage vom 25.03.2012
Hallo, meine frage: ich habe ein Balu Reiseausweis (Abkommen vom 28.juli.1951) mit AUFENTHALTSTITEL als unbefristet niederlassungserlaubnis und ich möchte gern nach England für 2 wochen verreisen also meine Frage brauche ich ein Visum zu beantragen oder nicht.
P.S ich zahle gern via P.P und der preise das ich unten schreibe ich kann auch nach Ihre Wünsch änderen-Danke
Schloßstr. 41a, 12165 Berlin, Telefon: 030 / 555760321, Fax: 030 / 555760329
Antwort vom 25.03.2012 23:03:30
Antwort von Rechtsanwalt Felix M. Safadi:
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie benötigen für England ein Visum, da Sie staatenlos sind. Der deutsche Aufenthaltstitel hilft da leider nicht weiter.
Das Visum erteilt die UK Border Agency:
http://www.ukba.homeoffice.gov.uk/countries/germany/?langname=UK%20English
Den Visumantrag müssten Sie bei WorldBridge stellen, das als Partnerunternehmen Anträge für die UK Border Agency abwickelt.
Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Eine solche ERSTberatung kann und will eine umfassende Begutachtung und den Gang zum Anwalt nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Felix Safadi
Rechtsanwalt
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