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Rechtsauskunft: Frag den Anwalt online  Mtl. Rentenüberweisungen auf das Konto eines Familienanghörigen erlaubt?

Einsatz: 20,00 Euro in Bankrecht. Frage vom 23.11.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist die Überweisung der Rente eines Vaters auf das Konto eines Familienangehörigen rechtlich erlaubt?
Bitte um eine konkrete Antwort mit Begründung!

Mit freundlichen Grüssen

Antwort vom Anwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin, Golmsdorfer Straße 11, 07749 Jena, Telefon: 03641 / 801257, Fax: 03212 / 1128582
Antwort vom 23.11.2011 18:40:24

Antwort von Rechtsanwalt Steffan Schwerin:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ja, der rentenbeziehende Vater kann seine Rente auch auf ein Konto eines Familienangehörigen überweisen.

Zu begründen gibt es hier nicht viel. Es gibt jedenfalls kein Gesetz, in welchem dies konkret geregelt wäre. Es gibt aber – und das ist viel wichtiger – auch kein Gesetz, in welchem geregelt wäre, dass dies nicht erlaubt ist.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen



Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de




Nachfrage vom Fragesteller
am 24.11.2011 08:40:22

Ist dies auch dann der Fall, wenn bei dieser Person (bei dem Vater) eine Kontopfändung vorliegt und seine Rente deshalb auf das Konto eines Familienangehörigen überweisen lässt? Bank sagt, das fällt unter das Geldwäschegesetz! Danke im Voraus.


Antwort vom Anwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin, Golmsdorfer Straße 11, 07749 Jena, Telefon: 03641 / 801257, Fax: 03212 / 1128582
Antwort vom 24.11.2011 09:51:04

Antwort von Rechtsanwalt Steffan Schwerin:

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Das ist dann natürlich etwas anderes.

Das wäre sogar eine strafrechtlich relevante Sache.

Wenn eine Pfändung auf dem Konto liegt, kann man nicht einfach die Zahlungseingänge umleiten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt



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