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Online-Rechtsberatung vom Anwalt
Urlaub trotz Krankschreibung
Einsatz: 40,00 Euro in Arbeitsrecht. Frage vom 13.02.2012
Man ist krank geschrieben auf Grund einer vorübergehenden Hauterkrankung, einer sog. Flechte. Diese verursacht Juckreiz und wird durch eine Salbe behandelt, die mehrmals täglich aufgetragen werden muss. Die Krankheit wird laut Arzt auch durch Stress mitbegünstigt.
Am Wochenende ist eigentlich in Planung, für 3 Tage an die See zu fahren, um sich dort weiter zu erholen und den Einfluss der Seeluft zu nutzen.
Ist das erlaubt?
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin, Golmsdorfer Straße 11, 07749 Jena, Telefon: 03641 / 801257, Fax: 03212 / 1128582
Antwort vom 13.02.2012 20:46:09
Antwort von Rechtsanwalt Steffan Schwerin:
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Als Arbeitnehmer unterliegt man grundsätzlich der Pflicht, alles zu unterlassen, was der Genesung entgegenstehen könnte und den Heilungsprozess verlangsamt.
Ein Urlaub ist demnach nur dann erlaubt, wenn er vom Arzt verordnet worden ist.
Zusätzlich sollten Urlaubspläne immer mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
In Ihrem Fall wäre es daher ratsam, wenn man beim Arzt sich schriftlich bestätigen lässt, dass die Seeluft guttut.
Weiterhin ist der Arbeitgeber zumindest zu informieren, wenn Sie den Freitag oder Montag auch ortsabwesend sind.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
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